Kirchengemeinderäte
Der Kirchengemeinderat ist demokratisch für fünf Jahre gewählt. Er trägt mit dem Pfarrer zusammen die Verantwortung für das Gemeindeleben, fasst die hierfür notwendigen Beschlüsse und sorgt für deren Durchführung. Er hat folgende Aufgaben:
- Förderung der Entfaltung der vielfältigen Begabungen und Berufungen der Kirchengemeindemitglieder.
- Initierung und Begleitung von Entwicklungsprozessen und Schaffung geeignete Rahmenbedingungen für das pastorale Handeln der hauptamtlich und ehrenamtlich Tätigen.
- Unterstützt die Bildung, das Engagement und die Vernetzung von Gruppen und Projektgruppen, Gruppierungen und Gemeinschaften in der Kirchengemeinde.
- Er regt die Arbeit der Organisationen und Gruppen in der Kirchengemeinde an; er soll deren Tätigkeiten aufeinander und auf die Maßnahmen der Kirchengemeinde abstimmen.
- Er vertritt alle Katholiken und Katholikinnen die zur Kirchengemeinde gehören oder sich zugehörig fühlen und er trägt die Verantwortung für die sach- und fachgerechte Verwendung der Finanzen der Kirchengemeinde.
Ihre Anregungen, Wünsche und Beschwerden werden im Kirchengemeinderat aufgenommen und beraten.
Jede der acht Pfarrgemeinden hat einen eigenen Kirchengemeinderat. Zusätzlich gibt es seit 2016 einen Gesamtkirchengemeinderat. In diesem ist jede Pfarrgemeinde mit zwei bzw. drei Vertretern/Vertreterinnen vertreten.
- Gesamtkirchengemeinderat
- Kirchengemeinderat Goppertsweiler
- Kirchengemeinderat Hiltensweiler
- Kirchengemeinderat Krumbach
- Kirchengemeinderat Laimnau
- Kirchengemeinderat Neukirch
- Kirchengemeinderat Obereisenbach
- Kirchengemeinderat Tannau
- Kirchengemeinderat Wildpoltsweiler